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Das Center for Regulation and Contract Law (CRCL) befasst sich mit der grundlegenden Frage, wie weit die Einsetzung des Vertragsrechts zu Regulierungszwecken legitimiert ist. Es analysiert komparativ unterschiedliche Methoden der Regulierung zum Zwecke der Verhaltenssteuerung durch das Vertragsrecht. Da dem Recht ein eigenes Instrumentarium zur Rechtsfolgenanalyse fehlt, setzt es dabei insbesondere auch (verhaltens-)ökonomische Methoden ein. Ziel ist es weiter, Erkenntnisse aus empirischer Rechtsforschung zur Wirkung von Rechtsnormen auszuwerten.
Die Forschungsschwerpunkte des CRCL umfassen auf der einen Seite die Rolle des Vertrags in der ökonomischen Regulierungstheorie, d.h. Regulierungsmethoden zur Verhinderung von Marktversagen durch Vertragsbeziehungen. Auf der anderen Seite soll aber auch die Steuerungsfunktion des Vertragsrechts zur Umsetzung anderer Gemeinwohlziele aufgearbeitet werden – unter anderem um festzustellen, ob bzw. inwieweit deren Verwirklichung mit marktorientierter Regulierung im Zielkonflikt steht.
Insbesondere Regulierungsfragen rund um den Kaufvertrag (Globalisierung von Vertragsketten, Digitalisierung von Gütern, Servitisierung), den Mietvertrag (Mieterschutz, Mietpreisbremse, Sharing Economy), den Kreditvertrag (Überschuldungsprävention, Crowdfunding bzw. -lending) und Auftragsverhältnisse zwischen Finanzdienstleistern und Kunden (besondere Verhaltensregeln und aufsichtsrechtliche Pflichten) stehen im Fokus. Vertragstypenübergreifend sind z.B. Themen wie smart contracting, automatisierte Entscheidungsfindung aufgrund algorithmischer Berechnung, Gestaltung von Verträgen durch allgemeine Geschäftsbedingungen, Abschluss von Verträgen auf Plattformen, Nachhaltigkeitsaspekte (z.B. Förderung des Rechts auf Reparatur, Kreislaufwirtschaft), Preisbildung, Vertragsanpassung und -auflösung bei Dauerschuldverhältnissen von besonderem Interesse. Die Forschungsperspektive berücksichtigt Verträge zwischen Unternehmen (b2b), Unternehmen und Konsumenten (b2c) sowie zwischen Konsumenten (c2c).
Ausgehend von der Frage, ob sich diese Phänomene mithilfe des herkömmlichen Vertragsrechts überhaupt erfassen lassen, ist sodann zu analysieren, ob sie Regulierungsmassnahmen erfordern und wie die beabsichtigte Verhaltenssteuerung im konkreten vertraglichen Kontext ggfs. am besten verwirklicht werden kann. Insbesondere Alternativen wie der Erlass von zwingendem oder dispositivem Recht, Regeln oder Standards, opt in- oder opt out-Modellen müssen im Rahmen der Regulierung durch Vertragsrecht evaluiert werden. Bei der Auswertung werden Kriterien der Geeignetheit zur Steuerung, aber auch Kosten der Rechtssetzung bzw. Rechtsdurchsetzung mitberücksichtigt.
Ziel des Zentrums ist es, Forschung und Lehre auf diesen Gebieten voranzubringen. Dazu sollen sowohl internationale und interdisziplinäre Kooperationen unterhalten als auch Tagungen durchgeführt sowie neue Lehrformate und -inhalte gefördert werden. Schliesslich schafft das Zentrum ein Angebot für Regulatoren, um diesen bei der Ausarbeitung von Gesetzgebungsvorhaben im Bereich seiner Forschungsschwerpunkte mit entsprechenden Analysen beratend zur Seite zu stehen.